AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IZONDO 1 Ltd & Co KG

  1. Geschäftstätigkeit
    Die Leistungen erbringt izondo 1 ltd & Co KG mit Sitz in Bremen, nachfolgend „izondo“ genannt, Hollerallee 26, 28209 Bremen, Deutschland.
    1.1 Zu den Leistungen von izondo zählt die Durchführung von elektronischen Werbekampagnen, die Vermietung und Vermarktung von Werbeflächen und Permission-Adressen für E-Mail-basierte Newsletteraussendungen, Webseiten und Newslettern von Vermarktungspartnern.
    1.2 izondo berät Kunden bei der Durchführung von Onlinewerbemaßnahmen. Versendet werden elektronische Werbekampagnen auf eigene oder zur Nutzung freigegebene Adressdaten.
    1.3 Es werden noch weitere Produkte im digitalen online Marketing angeboten, welche nachfolgend ebenfalls als Dienstleistungen bezeichnet werden. Eine komplette Übersicht aller Dienstleistungen von izondo können jederzeit angefordert werden.
    1.4 Der vom Auftraggeber erteilte Werbeauftrag wird von izondo im eignen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
    1.5 izondo behält sich das Recht vor, zur Auftragsdurchführung Subunternehmer zu beauftragen. Die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber bleiben hierbei unberührt.

    2. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
    2.1 Für Rechtsbeziehungen izondo zu ihren Vertragspartnern, vor- und nachstehend als Auftraggeber bezeichnet, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    2.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen verlieren bei Zustandekommen eines Auftragsverhältnisses mit izondo ihren Geltungsbereich. Diese gelten auch nicht insofern ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Anderes gilt nur, wenn die Gültigkeit anderslautender allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von izondo schriftlich bestätigt worden ist.
    2.3 Diese AGB werden durch Bezugnahme im Angebot/Buchungsauftrag der Werbekampagne Bestandteil des Angebots/Buchungsauftrags, welcher, zusammen mit diesen AGB, einen bindenden Vertrag darstellt.
    2.4 Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
    2.5 Die Zugänglichkeit der AGB gegenüber dem Kunden wir jederzeit sichergestellt. Hierfür genügt in Angeboten und Aufträgen ein Verweis auf die AGB izondo, die als zusätzliches Dokument bei der Übersendung beigefügt oder auf der Internetpräsenz (https://izondo.com) izondo frei zugänglich sind.

    3. Begriffsbestimmung
    3.1 „Auftraggeber“ ist jede Funktionseinheit (ausgenommen izondo), in deren Namen der Buchungsauftrag unterzeichnet worden ist. „Werbekampagne“ bezeichnet die Werbemaßnahme izondo, wie im Einzelnen im Angebot/Buchungsauftrag beschrieben; beispielsweise an eine vorab bestimmte Verbraucher-Zielgruppe ausgesendete elektronische E-Mail-Newsletter inkl. Mikrosite zur Generierung von Interessenten/Neukunden. „Werbetreibender“ umfasst im Sinne der AGB einen Auftraggeber, dem von izondo in Folge einer Werbekampagne Nutzungsrechte an über die Werbekampagne generierten Adressdaten übertragen werden.
    3.2 „Werbeaktion“ bezeichnet die Werbemaßnahme des Werbetreibenden, nach Generierung von Interessenten/Neukunden durch izondo mit anschließender werblicher Kontaktaufnahme durch den Werbetreibenden zu den Interessenten/Neukunden. „Werbemittel“ beschreibt im Sinne der AGB jegliche Informationen und Materialien (Bilder, Texte, Produktauswahl, -informationen, etc.) die izondo zur Erstellung der Newsletter vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Bei vertraglich vereinbarter Eigenanlieferung des Newsletters gilt im Sinne der AGB ein Werbemittel als HTML-Newsletter, den technischen Spezifikationen izondo entsprechend. „Adressdaten“ umfassen im Sinne dieser AGB E-Mail-Adressen bzw. Privat- (B-to-C) und Firmenadressen (B-to-B). Die Privatadresse besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel aus den folgenden Adressbestandteilen: Vorname, Name, Anrede, E-Mail-Adresse, Timestamp, IP. Die Firmenadresse besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Regel aus: Firmenname; Ansprechpartner: Vorname, Name, Titel, Anrede, personalisierte E-Mail-Adresse, Timestamp, IP. Der Lieferumfang wird individuell im Angebot bzw. dem daraus resultierendem Auftrag definiert.

    4. Vertragsabschluss
    4.1 Sämtliche von izondo abgegebene Angebote sind freibleibend.
    4.2 Ein Vertrag zwischen izondo und Auftraggeber kommt durch schriftliche und signierte Rücksendung des unveränderten Angebots durch den Auftraggeber mittels Post, Fax oder Scan per E-Mail zustande oder durch Erfüllung des Auftrags seitens izondo.
    4.3 Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.
    4.4 Nicht bestätigte Angebote/Buchungsaufträge können ohne Angabe von Gründen seitens izondo abgelehnt werden.
    4.5 Auch nach Vertragsabschluss behält sich izondo das Recht vor, die Werbekampagne aus Gründen, die für izondo eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen, abzulehnen. Der Auftraggeber wird über die Zurückweisung izondo informiert und kann izondo ein neues, deren Anforderungen entsprechendes, Werbemittel zur Verfügung stellen.
    4.6 Liegen izondo im Zeitpunkt des Buchungsauftrags bestimmte Informationen (Werbeinformationen, Produktauswahl, etc.) noch nicht vor, kann diese den Buchungsauftrag von noch zu erfüllenden Bedingungen abhängig machen.

    5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
    5.1 Der Auftraggeber hat das Recht, einen geschlossenen Vertrag schriftlich zu stornieren. Hierfür fallen – unabhängig von der von izondo bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Dienstleistung – folgende Stornogebühren an: Stornierung vor Werbekampagnenstart 15% des gebuchten Volumens. Stornierung nach Werbekampagnenstart 30% des gebuchten Volumens. izondo behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug hat izondo das Recht, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Der Kunde hat das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens.
    5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet zur rechtlich und technisch einwandfreien Anlieferung der Werbemittel bis spätestens 3 Arbeitstage vor Schaltungsbeginn an izondo. Versäumnisse dieser Pflicht sind nicht von izondo gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen. Sollte eine spätere oder nicht ordnungsgemäße Anlieferung der Werbemittel erfolgen, kann izondo keine vollständige und pünktliche Auslieferung der Werbekampagne garantieren. Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung nicht nach oder erfüllen die Werbemittel nicht die vereinbarten Spezifikationen, so entbindet das den Auftraggeber grundsätzlich nicht von seiner vollständigen Zahlungspflicht; in diesem Fall liegt es im Ermessen izondo, den vom Auftraggeber geschuldeten Betrag vollständig oder reduziert einzufordern.
    5.3 Die Anlieferung sämtlicher für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien hat per E-Mail an die von izondo genannte Anlieferadresse zu erfolgen. Die Werbemittel müssen dem vereinbarten Format entsprechen und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen.

    5.4 izondo behält sich das Recht vor, das vom Auftraggeber gelieferte Werbemittel zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen an diesen, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam und für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird zwecks Abnahme über die Einstellung des Newsletters oder sonstiger Werbemittel auf Testbasis informiert. Die Abnahme des Newsletters, der sonstigen Werbemittel bzw. die Reklamation etwaiger Fehler muss unverzüglich schriftlich per E-Mail nach Zugang der Freigabe-Aufforderung erfolgen. Geschieht dies innerhalb von einem Werktag, nach Versand der Freigabeaufforderung nicht, gilt das Werbemittel als abgenommen und der Auftraggeber trägt die Kosten für eventuell von ihm gewünschte Änderungen.
    5.5 Der Auftraggeber garantiert die Rechtmäßigkeit der Werbemittel und der Webseiten, auf die die Werbemittel verlinken und ist für diese verantwortlich. Die Rechtmäßigkeit ist grundsätzlich nach deutschem Recht zu bestimmen. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Inhalte der Werbemittel und/ oder Webseiten, auf die verlinkt wird, Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung unterliegen, bestimmt sich die Rechtmäßigkeit auch nach diesen Kriterien.
    5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Inhalte der Werbemittel und der Webseiten, auf die sie verlinken so auszugestalten, dass sie nicht gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telemediengesetzes (TMG) und gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Des Weiteren sind Werbemittelinhalte oder Webseiten, auf die sie verlinken, ausdrücklich verboten, die
    5.6.1 gewalt- oder kriegsverherrlichende und/ oder
    5.6.2 pornografische oder jugendgefährdende Inhalte aufzeigen
    5.6.3 volksverhetzend, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnd oder menschenverachtend sind oder sehr wahrscheinlich derartige Absichten verfolgen
    5.6.4 beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten darstellen
    5.6.5 Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und/ oder
    5.6.6 für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende Inhalte enthalten
    Weiterhin sind das Verbot getarnter Werbung, die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie die anerkannten Verhaltensregeln nationaler oder internationaler Berufsverbände vom Auftraggeber einzuhalten.
    5.7 izondo ist nicht verpflichtet, die Werbemittel und Webseiten auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Weitere Vorgaben können sich aus dem bestätigten Buchungsauftrag ergeben.
    5.8 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Werbematerialien (Daten, Grafiken, Bilder, Texte, Dateien, etc.) im urheber-, marken-, leistungsschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten izondo erfolgt nicht.
    5.9 Der Auftraggeber stellt izondo von allen Ansprüchen Dritter (Schäden, Verlusten und Aufwendungen einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von izondo beauftragten Anwälte) aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen (abgegebene Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt der Werbemittel und verlinkten Webseiten nebst eingebetteter Links sowie Rechtsverletzungen, die auf einem Verstoß gegen sonstige Vorgaben dieser AGB beruhen) frei.
    5.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und izondo etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.
    5.11 Die von izondo erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber in Form von schriftlichen Werbekampagnen-Reportings zur Verfügung gestellt. Inhalte der Werbekampagnen-Reportings sind bei Mailingkampagnen i. d. R. Datumsangaben, die Menge der von izondo ausgesendeten Newsletter, sowie die erbrachte Öffnungs- und Klickrate. Orders und Leads oder anderweitig vertraglich vereinbarte Ziel-Kennzahlen der Conversion im geschlossenen System des Auftraggebers, die aus den versendeten E-Mails resultieren hat der Auftraggeber an izondo wöchentlich in Schriftform zu reporten. Eine Beweislastumkehr findet statt. Der Auftraggeber muss izondo nachweisen, wie viele Orders/ Leads/Klicks entstanden sind.
    5.12 Sollte der Auftraggeber nach Werbekampagnenstart eine Unrichtigkeit der Schaltung bemerken, so ist diese izondo unverzüglich, spätestens nach einem Arbeitstag der Werbeschaltung bzw. des Mailversands mitzuteilen. Bei einer vom Auftraggeber verschuldeten Unrichtigkeit der Werbekampagne (defekter Link oder inkorrekte Darstellung der Zielseite, Abgelaufene Produktangebote, usw.) liegt es im Ermessen izondo einen Schadenersatz einzufordern.

    6. Rechte und Pflichten izondo gegenüber dem Auftraggeber
    6.1 izondo hat das Recht, den Namen, das Logo, das für den Auftraggeber erstellte und angefertigte Werbematerial, die URL sowie einen Screenshot der Webseiten des Auftraggebers auf deren Webseite und in anderen Vertriebsmaterialien zur Akquise von Werbekampagnen zu nutzen. Diesem Recht kann der Auftraggeber auf Wunsch schriftlich widersprechen.
    6.2 izondo hat das Recht nach Rücksprache mit dem Auftraggeber das Werbematerial so anzupassen, dass es den Anforderungen von izondo oder deren Vermarktungspartnern entspricht.
    6.3 izondo ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Materialien für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.
    6.4 Sofern der Auftraggeber vor oder während der Arbeitserledigung Sonderwünsche geltend macht, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren, kann izondo die damit verbundenen Mehrkosten und den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

    7. Ablehnungsvorbehalt
    7.1 Ist der Auftraggeber izondo eine Funktionseinheit, die selbst im Auftrag seiner Geschäftsverbindungen handelt, so ist izondo die namentliche Bezeichnung der Geschäftsverbindung sowie die zu bewerbenden Produkte oder Dienstleistungen mitzuteilen.
    7.2 Buchungsaufträge werden nur für namentlich genau bezeichnete Produkte oder Dienstleistungen angenommen.
    7.3 Angebote izondo sind in jedem Fall freibleibend. izondo behält sich auch in diesem Fall vor, einen Buchungsauftrag anzunehmen oder abzulehnen. Es besteht keine Verpflichtung zur Prüfung der Werbemittel oder der zu bewerbenden Produkte vor Annahme des Auftrags. Daher behält sich izondo auch im Falle des Vertragsschlusses vor, einzelne Dienstleistungen – auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen – aus rechtlichen, technischen oder sittlichen Gründen und/ oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen izondo, insbesondere, wenn die Inhalte gegen die Interessen izondo verstoßen, zurückzuweisen. Die Zurückweisung wird izondo dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet unverzüglich, innerhalb von zwei Werktagen und drei Werktage vor Kampagnenstart bzw. Versandbeginn eine neue bzw. abgeänderte Vorlage zur Verfügung stellen, für die es keinen Zurückweisungsgrund gibt. Sollte die Vorlage nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, behält izondo ungeachtet dessen den Vergütungsanspruch, es sei denn izondo hat schuldhaft versäumt, die etwaig freiwerdenden gebuchten Werbeflächen bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt anderweitig zu verwerten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen. Wird die Werbekampagne trotz der zunächst erklärten Zurückweisung durchgeführt, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
    7.4 Ein Konkurrenzausschluss oder eine Branchenexklusivität bezüglich der Werbekampagnen-Aussendung kann von Seiten izondo nicht gewährt werden, außer es wird in einem zusätzlichen Vertrag / zusätzliche schriftliche Vereinbarung festgelegt.

    8. Leistungserbringung izondo
    8.1.Der vom Auftraggeber erteilte Auftrag beginnt bzw. als Kampagnenbeginn zählt bereits die begonnene Werbemittelerstellung.
    8.2 Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn die Menge der vertraglich vereinbarten Kontakte vom hauseigenen izondo – System abgerufen und bestätigt wurde.
    8.3 Sollte der Auftraggeber die sich nach den vorliegenden AGB ergebenen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist izondo nicht zur Erfüllung des Auftrages verpflichtet.
    8.4 Wird der Beginn der Ausführung der vertragsgemäßen Dienstleistung verzögert oder treten während der Ausführungen Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.
    8.5 Von izondo nicht verschuldete Hindernisse bei der Leistungserstellung oder -erbringung, wie z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung oder Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe oder sonstige nicht von izondo zu vertretende Umstände bewirken eine angemessene Verlängerung der vertragsgemäßen Dienstleistung. Insbesondere besteht für izondo für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung. Die Frist zur Erfüllung der vertragsgemäßen Dienstleistung verlängert sich mindestens um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung.
    8.6 izondo überliefert die generierten Adressendatensätze als verschlüsselte Md5-Daten-Hashes (Test-Datei Tabstopp getrennt) zum Zwecke des Datenbankabgleichs an den Auftraggeber. Nach Abgleich werden die Daten, die beim Auftraggeber vorliegen, von der Lieferung ausgeschlossen. Sollte der Abgleich nicht innerhalb von 7 Tagen nach Überlieferung stattfinden, so gilt die Lieferung zu 100% als abgenommen.
    8.7 izondo behält sich das Eigentumsrecht an den generierten Daten vor, bis das Kundenkonto vollständig ausgeglichen ist. izondo ist berechtigt entsprechende Kontrollmaßnahmen bezüglich der Sicherung des Eigentumsvorbehalts durchzuführen. Bei Verstoß gegen den Eigentumsvorbehalt, droht dem Auftraggeber abgesehen von den gesetzlichen Konsequenzen eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen, gesamten Kampagnenwerts. Desweiteren behält sich izondo das Recht vor, weiter Kosten wie z. B. Einschaltung eines Rechtsbeistands u. Ä. geltend zu machen. Eine Benutzung der Datensätze, auch zu Testzwecken ist dem Auftraggeber somit vor Zahlungsausgleich untersagt, es sei denn, izondo gestattet dem Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich die Benutzung der Datensätze für eigene werbliche Zwecke vor Ausgleich des Kundenkontos.
    8.8 Die im Buchungsauftrag und in allgemeinen Preislisten und Broschüren izondo (Produktkatalog, Firmenpräsentation, Auflistung über den Adressbestand) aufgeführten Adressdaten- bzw. Mengenzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Buchungsaufträgen muss von Seiten des Auftraggebers die vertraglich vereinbarte Mengenanzahl mit einer branchenüblichen maximalen Abweichung um bis zu 20% akzeptiert und berechnet werden, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert. Geringfügige Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet.

    9. Kampagnenbedingungen
    Die Werbekampagne izondo erstreckt sich mindestens auf einen Zeitraum von 15 Wochen. Sollten vor Ablauf des Mindestkampagnenzeitraumes mehr Leads und Orders generiert worden sein als vereinbart, so wird die Kampagne bis zum Ablauf des Mindestzeitraumes fortgesetzt. Wird innerhalb des Generierungszeitraumes der Leadmenge, der Versand durch den Auftraggeber beeinträchtigt oder muss wegen technischer Probleme (Kreativänderungen, Versandstopp durch den Auftraggeber) izondo gestoppt werden, (z.B. Kundenserver-Probleme oder Kreativumbau, etc.), so verlängert sich der Generierungszeitraum um diese Zeit in der die Beeinträchtigung andauert.
    Werden Versände izondo wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden technischen Problems beeinträchtigt (Adserver defekt, defekte Landingpage, Nichterreichbarkeit der Webseite des Kunden, fehlende Grafiken, fehlendes Zählpixel, etc.) und/oder können Leads, Orders und Klicks nicht gezählt werden, ist izondo zur Abgeltung des dadurch entstehenden Imageschadens berechtigt den Versand während dieser Periode auf Basis von TKP 15,00 € abzurechnen. Wird eine Kampagne vom Auftraggeber ohne rechtlichen Grund vorzeitig beendet, ist izondo berechtigt alternativ zur vereinbarten Vergütung die bis dahin erfolgten Versände bis zur Höhe des Auftragswerts auf Basis von TKP 5,00€ abzurechnen; der Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt. Der Auftraggeber nennt zumindest einen oder mehrere Ansprechpartner die werktäglich (Mo – Fr) von 8 bis 17 Uhr zu erreichen sind, um den Erfolg und die Abstimmung der Kampagne zu gewährleisten. Bleibt eine fällige Zahlung aus, behält sich izondo vor, den Auftrag mit 70% den noch verbleibenden, offenen Kampagnenkosten zu stornieren.

    10. Zahlungsbedingungen und Preise
    10.1 Es gelten die folgenden festgelegten Zahlungsregelungen für Werbekampagnen, sofern im Buchungsauftrag nichts anderes vereinbart wurde. Es wird für jegliche Buchung / Auftrag ein branchenübliches Affiliate-Fee / Deposit in Höhe von 1/3 (ein Drittel) des vertraglich vereinbarten Kampagnenvolumens vor Kampagnenstart entrichtet, z. B. auf SEO-, SEA, Social-Media-, Bannerkampagnen und alle weiteren (Werbe)kampagnen. Allerdings gelten für die nun folgenden Kampagnenmodelle andere Zahlungsmodalitäten: Eine Werbekampagne, deren Kampagneninhalt ein Versand ist (elektronisch oder postalisch, z. B. TKP) ist im vollen Umfang unmittelbar bei Vertragsabschluss zahlbar.
    Eine Werbekampagne, deren Kampagneninhalt die Reaktion bzw. eine Handlung eines Users zum Ziel hat, z. B. ein Klick oder eine entsprechende Aktion (mit Modellen wie z. B. CPC oder CPA) wird zu 2/3 (zwei Drittel) des Buchungsvolumens unmittelbar nach Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses als Affiliate-Fee / Deposit berechnet. Entsprechende im Voraus geleistete Affiliate-Fees / Deposits und sonstige Anzahlungen werden als Guthaben mit dem Kampagnenfortschritt verrechnet. Sollte sich eine Differenz zwischen erbrachter Leistung zur im Voraus geleisteten Anzahlung nach Kampagnenende und entsprechender Nachbesserungsversuche ergeben, so wird die Differenz dem Kundenkonto bei izondo begutschriftet. Für die Zahlungsregelungen der Abrechnungsmodelle CPL(insofern die Leistung beim Auftraggeber resultiert) und CPO, erfolgt die Rechnungsstellung durch izondo, nach Aufbrauchen / Verrechnen der geleisteten Affiliate-Fees / Deposits von 1 / 3 des Kampagnenwerts anschließend nach Fortschritt und nach Werbekampagnen-Reportings des Auftraggebers, jeweils zum Monatsende. Werbemittel die von izondo lt. Auftrag / vertraglicher Vereinbarung zu erstellen sind mit Vorlage des 1. Entwurfs zur Zahlung fällig. Werbemittel müssen binnen 2 Werktagen freigeben werden bzw. beanstandet werden. Werbemittel im Sinne dieser Regelung sind: Flyer, Plakate, jegliche Art von Druckerzeugnissen, Landingpages, Newsletter, Banner und sonstige grafischen Arbeiten. Jeder diese Werbemittel wird einzeln nach der entsprechenden Preisangabe im Auftrag berechnet. Bei Auftraggeber, welche nicht Verbraucher im Sinne des § 133 BGB sind, verstehen sich sämtliche Entgelte zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
    10.2 Weitere Kosten für nicht vertraglich vereinbarte Leistungen (wie z. B. Selektion, Datenübermittlung oder Änderung, Optimierung oder Neugestaltung von Werbemitteln) werden gesondert berechnet.
    10.3a) Die Angebote von izondo sehen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, drei kostenfreie Korrekturstufen vor, im Rahmen deren der Kunde Änderungswünsche äußern kann. Die im Rahmen der drei Korrekturstufen getroffene Änderungen sind mit dem im Angebot vereinbarten Preis abgegolten, außer es handelt sich um eine wesentliche Änderung im Sinne des Abs.
    b) Jeder darüberhinausgehende Änderungswunsch des Kunden berechtigt izondo, den durch die Änderung entstandenen Mehraufwand gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hier gilt ein Stundensatz von 120,-.
    c) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von izondo zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann izondo dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Eine wesentliche Änderung liegt in der Regel dann vor, wenn das nach den Vorgaben des Kunden erstellte Grundkonzept nicht mehr Gegenstand des Änderungswunsches ist, sondern die Änderungen so umfangreich sind, dass ein neues Grundkonzept erstellt werden muss. Einer wesentlichen Änderung steht es gleich, wenn für eine Änderung eine vorherige umfangreiche Prüfung erforderlich ist, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. izondo hat den Kunden auf eine Erhöhung des Preises gegenüber dem im Angebot ausgeschriebenen Preis vorher hinzuweisen.
    10.4 Jede Rechnung über Anzahlungsvereinbarung einer Werbekampagne, ist zahlbar gemäß dem dort angegebenen Datum oder, wenn ein solches nicht angegeben ist, sofort bei Rechnungsstellung und ohne Abzug vor Werbekampagnenstart zu bezahlen. Zahlungen dürfen nur an izondo direkt oder an die von izondo schriftlich bevollmächtigten Personen geleistet werden. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst und dann als erfolgt, sofern izondo über den Betrag verfügen kann. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung und für izondo kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Als weiteres Zahlungsmittel werden Zahlungen mit „MasterCard“, „EC“-Karte, „VISA“-Karten, ebenfalls „ELV“-Elektronisches Lastschriftverfahren akzeptiert.
    10.5 Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der Auftraggeber. Für die erste und jede weitere Mahnung von izondo ist izondo berechtigt, Mahnkosten in Höhe von jeweils 10,- € geltend zu machen. Abweichende Mahnkosten durch Forderungsabtretung an einen anderen Dienstleister sind durch den Auftraggeber ebenfalls zu tragen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehenden) Schadens behält sich izondo ausdrücklich vor.
    10.6 izondo ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle des Zahlungsverzug es sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers jederzeit berechtigt, jegliche weitere Leistung auch ohne Nachfristsetzung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen. izondo ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
    10.7 izondo ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist izondo berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
    10.8 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers hat izondo Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen. Ab Beginn des Zahlungsverzugs schuldet der Auftraggeber durch die Schuldrechtsreform izondo zusätzlich zur Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 288 II BGB.

    11. Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn die Ansprüche auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    12. Gewährleistung und Haftung
    12.1 Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. izondo behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Kann der Mangel auch nach drei Nachbesserungsversuchen durch izondo nicht beseitigt werden oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber die Herabsetzung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Auftraggeber den Nachbesserungsversuch durch izondo ohne nachvollziehbaren Grund zurückgewiesen hat. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinflussen, bestehen nicht. Ansprüche nach dem vorstehenden Absatz, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung durch izondo beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. izondo haftet nicht für Produkte oder Leistungen Dritter, die keine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer izondo sind.
    12.2 Erbringt izondo eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht izondo die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, izondo hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
    12.3 izondo haftet nicht für Verluste, Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich entgangener Gewinn oder Geschäfte, Nutzungsausfall, Verlust oder Beschädigung von Daten sowie jeglicher außerordentlicher und indirekter Schaden oder reine Vermögenseinbußen), die aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber oder auf andere Weise entstehen, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit beruhen, oder im Zusammenhang mit Schäden oder einer Haftbarkeit, die auf Seiten des Auftraggebers entstanden sind, als Folge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns durch izondo, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Organe.
    12.4 Soweit izondo dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatz auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt weder für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung des schadensauslösenden Ereignisses noch für die Haftung für Leben-, Körper- und Gesundheitsschäden. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
    12.5 Von izondo wird keine Gewähr dafür übernommen, dass ein E-Mail-Adressat tatsächlich existiert oder den Merkmalen (Alter, Geschlecht, Wohnort, Kaufmerkmale usw.) tatsächlich entspricht, die dem Betroffenen zugewiesen werden, soweit das Merkmal von der Existenz und/ oder von den Angaben und/ oder einem unveränderten Verhalten des Verbrauchers oder eines sonstigen unveränderten Umstandes seiner Person abhängig ist. Da das Datenmaterial ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die E-Mail-Adressaten fehlerhafte Angaben getätigt haben können, kann keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Daten zum Zeitpunkt der Nutzung geleistet werden.
    12.6 Die Gewährleistung richtet sich, soweit vor- und nachstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt wird.
    12.7 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem von izondo dem Auftraggeber überlassenen Informationsmaterial sind nicht als Zusicherung für eine besondere Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung oder Lieferung zu verstehen.
    12.8 Kündigung durch den Auftraggeber:
    12.8.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, so behält izondo den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
    12.8.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten izondo beruht, so ist izondo berechtigt, Erfüllung oder pauschalierten Schadensersatz i. H. v. 10 % der Auftragssumme oder einen höheren, konkret berechneten Schadensersatz zu verlangen.
    12.8.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten izondo beruht, so schuldet der Auftraggeber die Vergütung in vollem Umfang bis zur Kündigung oder zum Rücktritt der erbrachten Leistungen.

    13. Vertraulichkeit und Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber
    13.1 izondo verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig ob es sich dabei um Interna des Auftraggebers selbst oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt. Informationen an Dritte leitet izondo nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers weiter.
    13.2 Der Auftraggeber wird in Anwendung der Datenschutzgesetze (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz, usw.) davon unterrichtet, dass izondo seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. izondo ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an die beauftragten Dritten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. den jeweiligen Landesgesetzen und den dazu ergangenen Ausführungsverordnungen.

    14. Adressüberlassung und Datenschutz hinsichtlich Adressdaten
    14.1 izondo räumt dem Werbetreibenden das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht ein, die vom einzelnen Buchungsauftrag umfassten Adressdaten für die Durchführung der vereinbarten Werbeaktion zu nutzen. Sofern nicht anders vereinbart, dürfen die Adressdaten nur für eine Werbeaktion und den vereinbarten Zweck verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist izondo befugt, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überprüfen, z. B. durch Kontrolladressen in den einzelnen Adressdaten-Listen.
    14.2 Zum Zweck der Durchführung der im Rahmen von einzelnen Buchungsaufträgen eingeräumten Nutzungsrechte beauftragt izondo den Werbetreibenden die Adressdaten im Rahmen einer weisungsgebundenen Datenverarbeitung im Sinne von § 11 Bundesdatenschutzgesetz im Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und der näheren Bestimmungen in den jeweiligen Buchungsaufträgen aufzubereiten, zu selektieren und für die Werbeaktion zu nutzen. Der Werbetreibende darf nur solche Mitarbeiter für die Verarbeitung der Adressdaten einsetzen, die auf § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet sind. Zum Schutz der Daten sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.
    14.3 izondo weist darauf hin, dass unaufgeforderte elektronische oder telefonische Werbeaktionen bei Verbrauchern nicht zulässig sind. Die Bereitstellung von Adressdaten oder sonstigen Daten durch izondo ersetzt nicht das Einverständnis des jeweiligen Verbrauchers, das Risiko einer Abmahnung trägt insoweit der Werbetreibende.
    14.4 Widersprüche, die der Werbetreibende erhält, sind unverzüglich nach Erhalt an izondo weiterzuleiten. Der Werbetreibende wird Verbraucher, zu denen er einen Widerspruch erhalten hat, nicht mehr selbst oder im eigenen Namen bewerben, zudem bestätigt der Werbetreibende, dass die Belehrungspflicht über das Widerspruchsrechts nach § 28 Abs. 4 BDSG bzw. 13 Abs. 3 TMG ausreichend ist.
    14.5 Im Fall der Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Verbraucher hat der Werbetreibende alle Maßnahmen zu treffen, um izondo bei der Erfüllung der Betroffenenrechte zu unterstützen. izondo ist es gestattet, dem betroffenen Verbraucher den Auftraggeber zu nennen.
    14.6 Bei jeder Verarbeitung oder Nutzung von Adressdaten unter Verstoß gegen die vor- und nachstehende Bestimmungen, ist der Werbetreibende verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Betrages des Entgeltes für den Buchungsauftrag, aus dem die verwendeten Adressdaten bzw. die verwendeten Daten stammen, an izondo zu zahlen. Als Nachweis der vertragswidrigen Nutzung der Adressdaten gilt der von izondo bestätigte Kontakt (Eingang einer E-Mail, Telefonanruf, etc.) an eine der Kontrolladressen/ Kontrolldaten als ausreichend.

    15. Geheimhaltung
    15.1 Der Auftraggeber hat sämtliche die Werbekampagne betreffenden Daten und Informationen geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu unterbinden. Mitarbeiter des Auftraggebers sind, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu gehalten sind, zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet, sofern sie mit Informationen, Datenmaterial und/ oder dazugehörigen Unterlagen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer und/ oder Subunternehmer des Auftraggebers.
    15.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen entfällt, sofern diese dem Auftraggeber vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Auftraggebers bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Auftraggeber zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt vorbehaltlich der vorgenannten Einschränkungen auch für die Zeit nach Vertragsende unbefristet.
    15.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, izondo für jeden Fall des Verstoßes gegen die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs von Euro 50.000,00.

    16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    16.1 Dieser Vertrag und alle damit oder mit seinem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten oder Klagen unterliegen deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten und Entscheidung über Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand ergeben, München, Deutschland, sein soll. Die vorgenannte Gerichtsstands-Vereinbarung gilt nur, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder außerhalb Deutschlands seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat.
    16.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
    16.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
    izondo 1 ltd & Co KG, Stand 20.03.2020